Ein Bürgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene und dient in erster Linie als Antrag für einen Bürgerentscheid. Ein Bürgerbegehren ersetzt einen Gemeinderatsbeschluss.
Was bedeutet das konkret in Berg?
Das initiierte Bürgerbegehren ist ein rechtswirksames Instrument das die Fortsetzung der Planung und die Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Lerchenbühl II mit 1. Änderung des Bebauungsplans Lerchenbühl“ vorerst stoppen kann.
Das kann durch Gespräche und Verhandlungen nicht erreicht werden.
Danach wird der Termin für einen Bürgerentscheid –also eine Abstimmung in Form einer Wahl mit ja oder nein- festgelegt. Dazu wird ein Zeitraum von 3 Monaten festgelegt. Der kann mit Zustimmung der Bürgerinitiative auf bis zu 6 Monate verlängert werden.
Während dieser Zeit haben Gemeinde und Bürgerinitiative die Möglichkeit ihre Argumente einzubringen, miteinander zu verhandeln, Planungen zu ändern, umzugestalten und die Bürger zu hören, zu informieren und zu überzeugen. Erst dann kommt es zu einer Abstimmung in der alle Bürger entsprechend ihrer Überzeugung ein Kreuz bei ja oder nein machen dürfen.